
Sanierung
Was möchten Sie tun?
Es gibt fast immer etwas, was Sie an Ihrem Gebäude energetisch optimieren können. Schon vermeintlich kleine (und häufig kostenlose) Maßnahmen, wie die Reduzierung der Vorlauftemperatur oder die Anpassung der Heizkurve können einen großen Unterschied beim Energieverbrauch bewirken. Wenn Sie bauliche Maßnahmen vornehmen möchten, gibt es hinsichtlich der möglichen Förderung zwei grundlegende Varianten:
Sanierung zum Effizienzhaus (BEG WG)
Die Sanierung zum Effizienzhaus umfasst umfangreiche Maßnahmen an der Gebäudehülle, der Anlagentechnik sowie der Heizung „in einem Rutsch“. Um den Effizienzhausstandard EH 85, EH 70, EH 50 oder EH 40 zu erreichen, müssen Anforderungen an die Gebäudehülle und den Primärenergiebedarf erfüllt werden. Beim Einsatz erneuerbarer Energien ist eine zusätzliche Klassifizierung "Erneuerbare Energien" (EE) möglich.


Umsetzung von Einzelmaßnahmen (BEG EM)
Wenn Sie nur einzelne Bauteile Ihrer Immobilie wie z.B. die Fenster, das Dach oder die Heizung sanieren möchten, können Sie auch bei diesen Maßnahmen eine Förderung beantragen. Hierzu müssen die energetischen Anforderungen an die jeweiligen Bauteile nach Gebäudeenergiegesetz (GEG) überschritten werden, was in vielen Fällen jedoch ohne größeren Aufwand möglich ist. Das bedeutet, dass Sie nicht nur ein energetisch besseres Bauteil erhalten, sondern auch eine Förderung.
Tipp: Wenn Sie beabsichtigen, Einzelmaßnahmen durchzuführen und dafür eine Förderung beantragen möchten, kann es sich lohnen, vorab einen iSFP erstellen zu lassen, da die Förderung um bis zu 7.500 Euro pro Kalenderjahr und Wohneinheit höher ausfallen kann.
Neben den o.g. Förderungen gibt es auch noch die Möglichkeit, Sanierungsmaßnahmen steuerlich über §35C EStG fördern zu lassen. Hierzu sollten Sie einen Steuerberater konsultieren.